Datenschutz
Die Hochschule für Fortwirtschaft Rottenburg nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzinformation sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen.Im Folgenden erfahren Sie, wie wir mit diesen Daten umgehen. Zur besseren Übersicht haben wir unsere Datenschutzinformation in Kapitel aufgeteilt.
1 Kontaktdaten der Verantwortlichen
Hochschule für Forstwirtschaft RottenburgSchadenweilerhof
72108 Rottenburg am Neckar
Deutschland
Tel.: 07472/951-0
E-Mail-Adresse: hfr[at]hs-rottenburg.de
2 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), können Sie auch Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten aufnehmen.Deutsche Datenschutzkanzlei
Maximilian Musch
Richard-Wagner-Straße 2
88094 Oberteuringen
Deutschland
Tel.: +49 (0) 7542 94921 02
E-Mail: musch[at]ddsk.de
3 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
3.1 Quelle der Datenerhebung
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang des Bewerbungsverfahren überlassen haben.3.2 Art der Daten und Datenkategorien
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses und zur Vergabe eines Nutzer-Accounts im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens werden folgende personenbezogenen Daten erhoben, wie z. B.:- Stammdaten (z. B. Anrede, Nachname, Vorname(n), Geburtsname, wenn abweichend von vorgelegten Unterlagen, Geburtsdatum, Geschlecht, Heimat- und ggf. Korrespondenzanschrift, Postleitzahl, Ort, Land)
- Staatsangehörigkeiten
- Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Daten zur Hochschulzugangsberechtigung (Art, Datum des Erwerbs, Noten, Ort der Ausstellung), bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs
- Angaben zu Vorstudienzeiten, inklusive Angabe des Studiengangs und Name der Hochschule und abgelegte Prüfungen, sowie beantragte oder beabsichtigte gleichzeitige Zulassung zu einem anderen Studiengang
- Angestrebter Studiengang und/oder Abschluss, Fach oder Fächer, Angaben zum angestrebten Einstiegssemester
- Weitere Studiengänge, für welche die Zulassung beantragt wird.
- Angabe über etwaigen Verlust des Prüfungsanspruches in dem angestrebten oder einem verwandten Studiengang
- Daten für die Prüfung einer Zulassungsvoraussetzung (z. B. Dauer, Art und Umfang einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Wehr-/Zivil-/Entwicklungsdienst, freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, Betreuungs- oder Pflegezeiten, praktischer Tätigkeiten, außerschulische Leistungen (z. B. Preise und Auszeichnungen), Auslandstätigkeit vor Aufnahme des Studiums oder besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Vorbildungen.
- Angaben zur bestehenden beruflichen Tätigkeit (z. B. Dauer, Art und Umfang des Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses oder einer sonstigen beruflichen Tätigkeit während des Studiums
- Sprachkenntnisse
- Ergebnis einer erforderlichen künstlerischen Eignungsprüfung
- Angaben zum Vorliegen der fachspezifischen Studierfähigkeit (Aufnahmeprüfung), sofern diese Zulassungsvoraussetzung für den angestrebten Studiengang ist
- Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich, zum Beispiel Verkürzung der Wartezeit oder Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigungsnote entsprechende Nachweise darüber (vgl. Ziff. 4.2.1))
- Nachweis bei einem Antrag über die Quoten Härte, Zweitstudium
- Auskunftsbogen für die Prüfung von Ausnahmetatbeständen für die Erhebung von Gebühren für Internationale Studierende
- Zugangsdaten (z. B. Benutzernamen und ein selbst gewähltes Passwort) sowie ansonsten anfallende Metadaten: z. B. IP-Adressen, Zugriffszeiten
- Bei den Studiengängen, die am dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen, die Bewerber-ID (BID) und die Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN)
- Aufnahme des Studiums mit Schwangerschaft/mit Kind oder gesundheitlicher Beeinträchtigung (vgl. Ziff. 3.2.1)
Grundsätzlich erfolgt der Bewerbungsprozess in elektronischer Form über die Homepage der Hochschule. Für die Nutzung nicht öffentlicher Bereiche des Webangebots, wie z.B. das Bewerberportal, ist das Anlegen eines Benutzer-Accounts erforderlich.
3.3 Rechtsgrundlage und Zweck
Wir verarbeiten Ihre Daten, um die Zugangsberechtigung zu prüfen und das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren durchzuführen.Die Verarbeitung der Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG), in der ab 21.06.2018 geltenden Fassung sowie aufgrund des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg im Rahmen von Studium und Lehre an der Hochschule.
Weitere spezialgesetzliche Regelungen finden sich im Hochschulzulassungsgesetz, in der Hochschulzulassungsverordnung, der allgemeinen Zulassungssatzung und den fachspezifischen Auswahl- und Zugangssatzungen der Hochschule. Weitere Vorschriften sind der Satzung vom 29.10.2021 der Hochschule zu entnehmen, woraus sich die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten ergibt.
Die Verarbeitung von Daten an der Hochschule erfolgt im Wesentlichen zur Erfüllung der originären Aufgaben der Hochschule. Wir verarbeiten Ihre Daten, um Ihre Zugangsberechtigung zu prüfen und das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren durchzuführen.
Eine Verarbeitung personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Angabe einer Telefonnummer oder Mobilnummer zur besseren Erreichbarkeit im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren) kann auch aufgrund Ihrer Einwilligung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO erfolgen. Sie können diese jederzeit widerrufen. Über die Zwecke und über die Konsequenzen eines Widerrufs oder der Nichterteilung einer Einwilligung werden Sie gesondert im entsprechenden Text der Einwilligung informiert. Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.
Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von öffentlichen Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. lit. e) DSGVO erfolgen. Das Interesse der Hochschule besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
3.4 Übermittlung der Daten an weitere Empfänger
Innerhalb der Hochschule erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen, um ein ordnungsgemäßes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren durchzuführen.Die Account-Daten werden an weitere Empfänger übermittelt. Wir nutzen für den Bewerbungsprozess einen spezialisierten Software-Anbieter. Dieser wird als Dienstleister tätig und kann im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Wir haben mit diesem Anbieter einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.
Für die Durchführung des dialogorientierten Serviceverfahrens für das 1 Fachsemester in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden Daten über den Zulassungsstatus an die Stiftung für Hochschulzulassung weitergegeben.
3.5 Empfängerübersicht
Folgende Empfänger erhalten Ihre Daten im Rahmen der hier beschriebenen Datenverarbeitung:Empfänger: Stiftung für Hochschulzulassung, Sonnenstr 171, 44317 Dortmund, Deutschland
Drittstaattransfer: Ein Drittstaattransfer findet nicht statt.
Datenverarbeitung: Schnittstelle zu HISinOne
Empfänger: HIS-Hochschul-Informations-System eG, Goseriede 9, 30159 Hannover
Drittstaattransfer: Ein Drittstaattransfer findet nicht statt.
Datenverarbeitung: Support HISinOne APP (Bewerbungsverwaltungssystem)
3.6 Speicher- und Löschfristen
Die Löschung erfolgt bei Bewerbenden, die nicht an der Hochschule immatrikuliert werden, spätestens zum Ende des Semesters, welches auf das Semester folgt, zu dem die Bewerbung erfolgte. Bei Vorliegen einer Klage erfolgt die Löschung, unter Berücksichtigung vorrangiger Vorschriften, nach rechtskräftiger Entscheidung hierüber. Bei Zusage zu einem Studiengang werden die Daten in das Campusmanagement-System überführt und zum Zwecke der Planung und Dokumentation des gesamten Studienverlaufs gespeichert.
4 Immatrikulationsverfahren / Studienverlauf
4.1 Quelle der Datenerhebung
Im Immatrikulationsverfahren und Studienverlauf verarbeiten wir die Daten, die uns im Rahmen des Bewerbungsverfahrens übermittelt wurden. Nachdem Bewerbende eine Zulassungsangebot für einen Studiengang erhalten haben und von diesen einen Antrag auf Immatrikulation gestellt wurde, werden die Daten aus dem Bewerberdatensystem in das Studierendenverwaltungssystem überführt und zum Beginn des Immatrikulationsverfahrens und während des Studienverlaufes weiterverarbeitet.4.2 Datenarten und Datenkategorien
Zur Prüfung und Begründung des studentischen Ausbildungsverhältnisses, ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Relevante personenbezogene Datenkategorien sind dabei die unter Ziffer 3.2 benannten Daten und darüber hinaus:- Stammdaten (z. B. frühere Namen, insbesondere Geburtsnamen, Geburtsort, weitere Staatsangehörigkeit)
- Angaben zum Studierenden-Status (z. B. Hörerstatus, Art des Studiums, Hochschulsemester, Fachsemester, Praxissemester, Semester an Studienkollegs, Urlaubssemester, Studienunterbrechungen nach Art, Dauer und Grund)
- Fakultätszugehörigkeit
- Bezeichnung der bisher besuchten Hochschulen/Universitäten sowie der gleichzeitig besuchten weiteren Hochschulen/Universitäten, die an diesen verbrachten Studienzeiten und jeweils gewählten Studiengänge/Fachrichtung, bei einer Hochschule/Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der Hochschule/Universität
- Bezeichnung der Hochschule/Universität sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung, bei Ersteinschreibung an einer Hochschule/Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der Hochschule/Universität
- Ort der angestrebten Abschlussprüfung, bei einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der angestrebten Abschlussprüfung
- Ergebnisse über erbrachte Prüfungsleistungen (z. B. Art, Fachrichtung, Tag, Monat, Jahr sowie Note und Ergebnis der bisher abgelegten Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Hochschule/Universität, an der der vorherige Abschluss erworben wurde, bei Erwerb des vorherigen Abschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde
- Vorliegen eines Einberufungsbescheids zum Wehrdienst oder Zivildienst,
- Krankenkasse und die Versicherungsnummer bei krankenversicherungspflichtigen Studierenden, gegebenenfalls die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
- Nachweisdaten über Entrichtung der Gebühren und Beiträge, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind.
- Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen der Hochschule
- Matrikelnummer
- Aktuelles Lichtbild für die Erstellung des Studierendenausweises
- Falls ein Parallelstudium beabsichtigt ist, ist ein Nachweis über die bisherigen Studienleistungen und ein Nachweis, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber zeitlich in der Lage ist, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, erforderlich
- Evaluationsdaten: Verarbeitet werden neben objektivierbaren Daten, wie z. B. der aktuelle Studiengang, insbesondere die Daten, die wir aus Ihrer subjektiven Selbsteinschätzung gewonnen haben.
- Angaben zu Umständen, die einer Immatrikulation entgegenstehen können, insbesondere:
-
- Mitgliedschaft in einer anderen Hochschule/Universität oder vorangegangener Ausschluss als Mitglied einer Hochschule/Universität
- Krankheit, durch die die Studienbewerberin oder der Studienbewerber die Gesundheit anderer Studierender ernstlich gefährdet oder den ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu beeinträchtigen droht oder ein Gesundheitszustand, der ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt (vgl. Ziff. 4.2.1).
- strafbare Handlungen in den zwei vorangegangenen Jahren, die bei bestehender Mitgliedschaft zur Exmatrikulation berechtigt hätten (vgl. Ziff. 4.2.1)
- Verbüßung einer Freiheitsstrafe während des Studiums (vgl. Ziff. 4.2.1)
- Vorliegen eines ausländerrechtlichen Studienverbots
4.3 Besondere Datenkategorien im Sinne von Art. 9 DSGVO
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, dass im Rahmen der Immatrikulation bzw. des Studienverlaufs besondere Kategorien von Daten von Studierenden erhoben werden. In der Regel Folgende:- Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes, sofern das Studium schwanger oder mit Kind angetreten wird
- Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung, sofern bei Studierenden eine Schwangerschaft vorliegt
- Ergebnisse aus Beratungsprotokollen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen der Hochschule bei Vorliegen einer Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes oder einer seitens des Studierenden verpflichtenden Pflegetätigkeit eines Angehörigen
- Nachweis des Studierenden über zu erbringende, verpflichtenden Pflegetätigkeit eines Angehörigen (z. B. Attest)
- Nachweis einer Erkrankung, welche die Gesundheit anderer Studierender ernstlich gefährdet und hierdurch der ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu beeinträchtigen droht (bspw. durch akute Ansteckungsgefahr) oder hierdurch ein ordnungsgemäßes Studium vollständig ausgeschlossen ist
- Angabe zum Vorliegen einer (Schwer-) Behinderung oder chronischen Erkrankung (z. B. in Form eines ärztlichen Attests), zur Prüfung der Gewährung eines Nachteilsausgleichs oder eines gesonderten Urlaubssemesters im Sinne der Studienprüfungsordnung (SPO) sowie daraus entstandene Beratungsprotokolle zur Unterstützung und Verbesserung der Studierendenbetreuung sowie zum Zwecke der Erstellung einer individuellen Studienverlaufsplanung
- Strafbare Handlungen in den zwei vorangegangenen Jahren, die bei bestehender Mitgliedschaft zur Exmatrikulation berechtigt hätten
- Verbüßung einer Freiheitsstrafe während des Studiums
4.4 Rechtsgrundlage und Zwecke
Die Verarbeitung von Daten der Studierenden erfolgt im Wesentlichen zur Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule als öffentliche Stelle, zur Ermöglichung von Studium und Lehre und erfolgt damit zur Durchführung des studentischen Ausbildungsverhältnisses.Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 4 LDSG sowie aufgrund der §§ 2, 12 LHG Baden-Württemberg. Zudem finden sich Regelungen in der Satzung der Hochschule über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021, der Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation.
Die Verarbeitung betrifft auch die administrativen Verarbeitungen, insbesondere von Studierendendaten. Hierfür wird Ihnen bspw. eine interne studentische E-Mail-Adresse und ein Benutzer-Account zu Online-Diensten der Hochschule zur Verfügung gestellt (Vorname.Nachname@student-hfr.de), um Ihnen interne Mitteilungen der Hochschule zu senden und den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke kann auch aufgrund Ihrer Einwilligung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DGVO erfolgen. Sie können diese jederzeit widerrufen. Über die Zwecke und über die Konsequenzen eines Widerrufs oder der Nichterteilung einer Einwilligung werden Sie gesondert im entsprechenden Text der Einwilligung informiert. Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.
4.5 Forschung und Evaluation an unserer Hochschule
Um bestehenden Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln, werden vorhandene Daten teilweise auch zu Evaluationszwecken herangezogen, um z. B. Auswirkungen der Angebote auf den Studienerfolg zu untersuchen und Erkenntnisse zu gewinnen, u. a. zu den Ursachen für Studienabbrüche,- Studiengangwechsel sowie Studienfachwechsel. Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Forschung und Evaluation kann für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt und erfolgt gem. der jeweiligen Evaluationssatzu7 sowie gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), e) DSGVO, Art. 6 Abs. 3 DSGVO i. V. m. §§ 4 ff., 13 LDSG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 12 LHG sowie aufgrund der einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule.Es werden nur Daten ausgewertet, die keinen Rückschluss auf eine Person zulassen. Diese Daten können nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand einer spezifischen Person zugeordnet werden. Dies soll sicherstellen, dass die Rechte und Freiheiten i. S. d. Art. 89 Abs. 1 sowie ErwGr. 159 DSGVO gewahrt bleiben.
Ergebnisse aus der Forschung und Evaluation werden in Berichten und wissenschaftlichen Aufsätzen dokumentiert und veröffentlicht. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, dass Mitarbeitende sich im Rahmen der Forschung und Evaluation wissenschaftlich weiterbilden (z.B. Promotion).
In bestimmten Studiengängen besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an einem (z. B. Online-Self-Assessment). Ohne die Teilnahme können Studierende des betreffenden Studiengangs nicht an entsprechenden Modulprüfungen teilnehmen und die Studienleistung kann nicht erbracht werden. Die Nichtteilnahme geht mit dem Verlust der Studienleistung einher. Sofern die Teilnahme an der Evaluation an die Erbringung von Studienleistungen geknüpft wird, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) e), Abs. 3 DSGVO i. V. m. §§ 4 LDSG, 12 LHG sowie aufgrund der einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule.
4.5.1 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Sofern wir besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne v. Ziff. 3.2.1 dieser Information verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO sowie aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), des Sozialgesetzes, sowie des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke kann auch aufgrund Ihrer Einwilligung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DGVO erfolgen. Sie können diese jederzeit widerrufen. Über die Zwecke und über die Konsequenzen eines Widerrufs oder der Nichterteilung einer Einwilligung werden Sie gesondert im entsprechenden Text der Einwilligung informiert. Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.
4.5.2 Zwecke im Rahmen eines öffentlichen Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Wir verarbeiten Ihre Daten für Zwecke, die im öffentlichen Interesse liegen, insbesondere für Zwecke wie- der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, die nicht
- unmittelbar dem Ausbildungsverhältnis zuzuordnen sind;
- der eingeschränkten Speicherung der Daten, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist;
- der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, soweit nicht ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient
4.5.3 Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Die Hochschule unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen (z. B. Landeshochschulgesetz, Hochschulstatistikgesetz, Archivgesetz, etc.), aber auch ggf. aufsichtsrechtlichen oder anderen behördlichen Vorgaben. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören ggf. die Erfüllung rechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, die Archivierung von Daten sowie die Prüfung durch Behörden.Sofern wir besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne v. Ziff. 3.2.1 dieser Information verarbeiten, erfolgt dies – neben obenstehenden gesetzlichen Vorschriften - auf Grundlage der Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.
4.6 Umfang Ihrer Pflichten, uns Daten bereitzustellen
Sie müssen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung des studentischen Ausbildungsverhältnisses mit uns erforderlich sind, Sie bestimmte Ansprüche gelten machen möchten (bspw. Urlaubssemester oder die Gewährung eines Nachteilsausgleich), oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Datenkann das Studium nicht erbracht werden. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben gesondert hingewiesen und diese Datenverarbeitung erfolgt dann auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung i. S. d. Art. 6 Abs.1 lit. a) DSGVO.4.7 Speicher- und Löschfristen
Grundsätzlich verarbeiten wir Ihre Daten so lange, wie dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt während des Immatrikulationsverfahrens deshalb nicht.5 Aufnahme- und Auswahlprüfungen, Hochschulprüfungen
5.1 Quelle der Datenerhebung
Wir verarbeiten teilweise Daten, die Sie uns im Rahmen des Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens übermittelt haben und die in unserem Studierendenverwaltungssystem erfasst wurden, zur Durchführung von Aufnahme- und Auswahlprüfungen sowie Hochschulprüfungen.5.2 Datenarten und Datenkategorien
Zur Durchführung der Prüfung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Relevante personenbezogene Datenkategorien sind dabei zusätzlich zu den im Rahmen der Verarbeitung unter Ziffer 3.2 (Bewerbungs- und Zulassungsverfahren) und Ziffer 4.2 (Immatrikulationsverfahren/Studienverlauf) genannten Daten, die folgenden:- Matrikelnummer
- Prüfung sowie Art und Form der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Bewertung der Prüfung (bestanden/nicht bestanden, Note, Punkte)
- Angabe über etwaigen Verlust des Prüfungsanspruches
- Anzahl bisheriger Prüfungsversuche
- Bei Abschlussprüfungen Angabe einer Ausbildungsförderung
- Rücktritt von Prüfungen
- Thema der Abschlussarbeit
- Antrag auf Fristverlängerung/Härtefallantrag (kann sensible Daten gem. Art. 9 Abs. 1 Abs. DSGVO enthalten
- Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte
- Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte auf Grund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen
- Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule/Universität in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden
- Für studienbezogene Auslandsaufenthalte bzw. Praktikumsaufenthalte jeweils Art des Aufenthalts, Dauer des Aufenthalts in Monaten, Name der der Gastinstitution, Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms.
5.3 Rechtsgrundlage und Zweck
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO und gemäß § 12 LHG. Maßgeblich finden sich zudem Regelungen in der Satzung der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021. Weitere spezialgesetzliche Regelungen finden sich bspw. in den einzelnen Auswahlsatzungen und der Allgemeinen und den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule.Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient dem Zulassungsverfahren zur Prüfung, dem eigentlichen Prüfungsverfahren und den administrativen Verarbeitungen in diesem Zusammenhang.
Sofern wir im Rahmen des Studienverlaufs Online-Prüfungen bzw. Digitale Prüfungen (z. B. Kolloquium, Online-Präsentationen etc.) durchführen, erfolgt dies auf Grundlage von § 32 a LHG sowie auf Grundlage der Prüfungsordnung der Hochschule i. S. v. § 32 LHG.
5.4 Umfang Ihrer Pflichten, uns Daten bereitzustellen
Sie müssen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung des Prüfungsrechtsverhältnisses mit uns erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Ihnen die Teilnahme an Aufnahme- und Auswahlprüfungen sowie Hochschulprüfungen zu ermöglichen. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben gesondert hingewiesen. Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich für Prüfungen werden entsprechende Nachweise darüber (kann sensible Daten gem. Art. 9 Abs. 1 Abs. DSGVO enthalten) im Sinne von 4.2.1 dieser Information benötigt.5.5 Umfang Ihrer Pflichten, uns Daten bereitzustellen
Sie müssen nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung des Prüfungsrechtsverhältnisses mit uns erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Ihnen die Teilnahme an Aufnahme- und Auswahlprüfungen sowie Hochschulprüfungen zu ermöglichen. Sofern wir darüber hinaus Daten von Ihnen erbitten, werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben gesondert hingewiesen. - Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich für Prüfungen werden entsprechende Nachweise darüber (kann sensible Daten gem. Art. 9 Abs. 1 Abs. DSGVO enthalten) benötigt.5.6 Speicher- und Löschfristen
Wir unterliegen verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus der Satzung der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021, der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung oder Satzungen i. S. d. § 8 Abs. 5 LHG und weiteren gesetzlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften ( Bsp. LHO, VV-LHO, LArchG, LVwVfG, VwGO) ergeben.Hierin sind auch die Aufbewahrungsdauer und Archivierung von Prüfungsleistungen und Zeugnissen geregelt. Diese gelten sowohl für konventionelle Dokumente aus Papier als auch für elektronische Dokumente. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu 2 Jahre nach Erbringung der Prüfungsleistung (Modulprüfungen, Abschlussarbeiten, Protokolle über mündliche Prüfungen).
6 Exmatrikulationsverfahren
6.1 Quelle der Datenerhebung
Wir verarbeiten Daten, die Sie uns im Rahmen des Bewerbungs-/Zulassungs-/Immatrikulations- und Prüfungsverfahrens übermittelt haben und die unserem Studierendenverwaltungssystem erfasst wurden, auch für die Exmatrikulation.6.2 Datenarten und Datenkategorien
Relevante personenbezogene Datenkategorien sind dabei zusätzlich zu den in den Verarbeitungsrahmen Zulassungs-/Immatrikulations-/ Prüfungsverfahren genannten Daten die folgenden:- Grund der Exmatrikulation
- Datum der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
6.3 Rechtsgrundlage und Zweck
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO und gemäß §§ 12 LHG sowie der Satzung der Hochschule über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung der Exmatrikulation.
6.4 Empfängerübersicht
Folgende Empfänger erhalten Ihre Daten im Rahmen der hier beschriebenen Datenverarbeitung:Empfänger: Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG), Seligenstädter Grund 11, 63150 Heusenstamm
Drittstaattransfer: Ein Drittstaattransfer findet nicht statt.
Datenverarbeitung: Information der Krankenversicherung über die erfolgte Exmatrikulation
6.5 Speicher- und Löschfristen
Die Daten von Studierenden werden nach der Exmatrikulation grundsätzlich unverzüglich gelöscht, soweit keine anderweitigen Speicher- oder Aufbewahrungsfirsten entgegenstehen oder Ihre Daten nicht zum Zweck der Umfragen zum Zweck der Qualitätssicherung eingeschränkt weiterverarbeitet werden, wie dies unter Ziffer 6 beschrieben wird. Ist das Prüfungsverfahren zum Zeitpunkt der Exmatrikulation noch nicht abgeschlossen, werden die Daten abweichend von Satz 1 nach Abschluss des Prüfungsverfahrens unverzüglich gelöscht.Wir unterliegen jedoch verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus der Satzung der Hochschule über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021, der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung oder Satzungen i. S. d. § 8 Abs. 5 LHG und weiteren gesetzlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften (z. B. LHO, VV-LHO, LArchG, LVwVfG, VwGO) ergeben. Zudem können sich Aufbewahrungsfristen aus sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Regelungen (z.B. in der Abgabenordnung) ergeben.
Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Rechte und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist zur Erfüllung der Zwecke aus einem überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich. Ein solches überwiegendes Interesse liegt z.B. auch dann vor, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.
In allen anderen Fällen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten nach Erledigung des Zweckes, mit Ausnahme solcher Daten, die wir zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen weiter speichern müssen (z. B. sind wir aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Dokumente wie z. B. Verträge und Rechnungen für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten).
7 Ehemalige Studienbewerbende, Studierende und Ehemalige
Ergänzend darf die Hochschule die Daten Ihrer ehemaligen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die eine Zulassung erhalten haben und Ihrer ehemaligen Mitglieder und Angehörigen zum Zwecke der Durchführung von Befragungen im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zum Zwecke der Pflege der Verbindung (bspw. Versendung von veranstaltungsspezifischen Einladungen), zu ihren Absolventinnen und Absolventen nutzen soweit diese der Verarbeitung zu diesem Zweck nicht widersprechen.7.1 Quelle der Datenerhebung
Wir verarbeiten teilweise Daten, die Sie uns im Rahmen des Bewerbungs-/Zulassungs-/Immatrikulations- und Prüfungsverfahrens übermittelt haben und die unserem Studierendenverwaltungssystem erfasst wurden, auch für die Ehemaligenbefragungen. In diesem Rahmen verarbeiten wir auch die von Ihnen erhaltenen Umfragedaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form.7.2 Datenarten und Datenkategorien
Relevante personenbezogene Datenkategorien sind dabei die folgenden:- Kontaktdaten (z. B. private E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Fakultät und Studiengang
- Art und Datum des Abschlusses
- Äußere Verlaufsdaten i.S.v. § 5 Abs. 3 LHG Anonymisierte/ Pseudonymisierte Umfragedaten
7.3 Rechtsgrundlage und Zweck
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung von Umfragen zum Zweck der Sicherung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschule.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 5 Abs. 2 und Abs. 4, 12 LHG sowie auf Grundlage der Regelungen in der Satzung der Hochschule über die Verpflichtung zur Angabe von personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule vom 29.10.2021.
Zudem wird die Hochschule spezialgesetzlich im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens dazu angehalten Bewertungen durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 18 Abs. 1 StAkkrVO (Studienakkreditierungsverordnung).
Die Verarbeitung der Daten Zwecks der Pflege der Verbindung mit den Ehemaligen beruht auf Art. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 LHG.
7.4 Übermittlung der Daten an weitere Empfänger
Innerhalb unserer Hochschule/Universität erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zum Zwecke der Durchführung der Umfragen und des Qualitätsmanagements benötigen.Für die Durchführung der Umfragen nutzen wir einen spezialisierten Software-Anbieter. Dieser wird als Dienstleister tätig. Wir haben mit diesem Anbieter einen sog. Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt und Ihre Betroffenenrechte gewahrt werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung in diesem Rahmen erhalten Sie im Rahmen der Umfrage. Der Dienstleister erhält keine personenbezogenen Daten in diesem Rahmen. Die Hochschule erhält keine Umfragedaten, welcher Ihrer Person zugeordnet werden könnten. Die Umfrage erfolgt in anonymisierter Form.
7.5 Speicher- und Löschfristen
Grundsätzlich verarbeiten wir Ihre Daten im Rahmen der Umfragen so lange, wie dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder soweit Sie der Datenverarbeitung zu diesem Zweck nicht widersprochen haben. Näheres findet sich geregelt in der Satzung der Hochschule über die Verarbeitung personenbezogener Daten.Die Daten von ehemaligen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die eine ihnen angebotene Immatrikulation in einen Studiengang der Hochschule nicht angenommen haben, sind spätestens zum Ende des Semesters zu löschen, das auf das Semester folgt, zu dem die Bewerbung erfolgt ist.
Zudem ist die Hochschule verpflichtet, auf Wunsch einer Absolventin oder eines Absolventen deren oder dessen Daten über Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Studiengang, Matrikelnummer, Praxissemester, Urlaubssemester oder sonstige Studienunterbrechungen, Ergebnis und Datum der Diplom-Vorprüfung oder Zwischenprüfung, Ergebnis und Datum der Abschlussprüfung des Studienabschlusses mit Gesamtnote und den die Gesamtnote tragenden Einzelnoten, Datum der Immatrikulation und Exmatrikulation sowie Exmatrikulationsgrund für die Dauer von 50 Jahren aufzubewahren, um im Bedarfsfall für die Absolventin oder den Absolventen Ersatzdokumente ausstellen zu können.
8 Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)
Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Art. 22 DSGVO ein.9 Empfänger der Daten
9.1 Empfänger der Daten innerhalb der EU
Innerhalb der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg erhalten diejenigen internen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer Pflichten oder im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung des öffentlichen Interesses benötigen.Eine Weitergabe Ihrer Daten an externe Stellen erfolgt ausschließlich
- zu Zwecken der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt
- Sofern externe Dienstleistungsunternehmen Daten in unserem Auftrag als Auftragsverarbeiter oder Funktionsübernehmer verarbeiten (z. B. externe Rechenzentren, Unterstützung/Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Datenvernichtung, Medientechnik, Risikocontrolling, Telefonie, Webseitenmanagement, Kreditinstitute, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung, Kurierdienste, Logistik);
- Aufgrund unseres öffentlichen Interesses oder des öffentlichen Interesses des Dritten für im Rahmen der genannten Zwecke (z. B. an Behörden, Gerichte);
- Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Übermittlung an Dritte gegeben haben.
9.2 Empfänger der Daten außerhalb der EU
Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (sogenannte Drittländer) findet grundsätzlich nicht statt.Eine Weitergabe Ihrer Daten an externe Stellen erfolgt an Partnerhochschulen im Falle von Doppelabschlussprogrammen.
10 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung via HISinOne
10.1 Automatischer Login bei mobilen Endgeräten
Bei der Nutzung des Webangebots mit Account besteht die Möglichkeit mit mobilen Endgeräten angemeldet zu bleiben. Dazu wird auf dem Endgerät ein Cookie mit den verschlüsselten Zugangsdaten hinterlegt. Gleichzeitig wird auf dem Server ein digitaler Fingerabdruck des Endgeräts hinterlegt. Der digitale Fingerabdruck wird aus mehreren Parametern berechnet. Hierfür werden die folgenden Informationen ausgewertet:
- SCREEN_SIZE_AND_COLOR_DEPTH (Bildschirmgröße und Farbtiefe)
- DEVICE_ATTRIBUTES: id, model, vendor, build, device_os_version (Attribute zu dem verwendeten Endgerät: Modellnummer [nicht IMEI], Modellbezeichnung, Hersteller, Baureihe, Version des verwendeten Betriebssystems)
- ACCEPT_LANGUAGE (Spracheinstellung)
- TIME_ZONE (Zeitzone)
- DEVICE_TYPE (Endgerätetyp)
- BROWSER_TYPE (Verwendetes Programm zum Internetzugang)
Diese zur Identifikation des Geräts verwendeten Daten werden auf dem Server der Hochschule gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO, die bei Aktivierung des automatischen Logins durch die Nutzerin oder den Nutzer des Endgeräts erteilt wird. Eine Übertragung an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden ausschließlich zur eindeutigen Identifizierung des verwendeten Endgeräts im Zusammenhang mit dem automatischen Login verwendet. Ein automatischer Login gelingt dabei nur, wenn der digitale Fingerabdruck übereinstimmt und Nutzername und Passwort sich entschlüsseln lassen und mit den tatsächlichen Zugangsdaten übereinstimmen. Wird der automatische Login 4 Wochen nicht mehr genutzt, wird dieser automatisch gelöscht. Zudem kann die Nutzerin oder der Nutzer den automatischen Login jederzeit über die Einstellungen in seinem oder ihrem Account entziehen, z. B. wenn das Smartphone abhandengekommen ist. Durch die Speicherung der obigen Daten zu dem jeweiligen Endgerät, kann die Nutzerin oder der Nutzer in ihrem oder seinem Account auch mehrere ihrer oder seiner Endgeräte auseinanderhalten und gegebenenfalls den automatischen Login auch für einzelne ihrer oder seiner Endgeräte deaktivieren. Die vor einem solchen Widerruf erfolgte Datenverarbeitung bleibt durch die bis zum Widerruf bestehende Einwilligung legitimiert.
10.2 Cookies
Wir verwenden in dieser Anwendung sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch den Einsatz von Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet. Wenn der Einsatz von Cookies manuell von Ihnen unterbunden wird, dann kann dies dazu führen, dass gewisse Funktionen der Webseite nicht zur Verfügung stehen.
Name | Inhalt (Beispiel) | Zweck | Gültig bis |
---|---|---|---|
JSESSIONID | R5E0F8CC126518A2FF92F4614XYZABC | Identifikation der aktuellen Sitzung der Nutzerin oder des Nutzers | Zum Ende der Sitzung |
oam.Flash.RENDERMAP.TOKEN | -z4rkkxnzp | Sicherheitsmerkmal für einen temporären Zwischenspeicher der Benutzeroberfläche | Zum Ende der Sitzung |
lastRefresh | 1406342235039 | Zeitstempel der letzten Aktualisierung bzw. der letzte Aufruf dieser Anwendung | Zum Ende der Sitzung |
sessionRefresh | 0 | Ermöglicht die clientseitige Anzeige der (Rest-) Laufzeit der aktuellen Nutzersitzung | Zum Ende der Sitzung |
download-complete | Das Vorhandensein des Cookies zeigt dem Browser an, dass ein (interner) Datei-Download abgeschlossen ist. | Zum Ende der Sitzung | |
cs.sys.hisinoneAutoLogin | abc1234___::___def5678 | Wenn der automatische Login aktiv ist, wird hier ein Zugangsschlüssel gespeichert. | Zum Logout auf dem jeweiligen Gerät. Die serverseitigen Daten können in der Geräteverwaltung auch für andere Geräte gelöscht werden. |
cs.sys.requestPerformance | a4d76e62-eb45-44df-ad7e-19b612f36956 | Wenn die Performance-Analyse aktiv ist, wird hier eine Zuordnung zwischen der serverseitigen und der clientseitigen Verarbeitung der gleichen Browseranfrage durchgeführt. | Zum Ende der Sitzung |
XSRF-TOKEN | sc45cb68-9e99-4a14-bb34-788ea2cck5f5 | Dient dem Schutz vor Cross Site Request Forgery (Angriff auf ein Computersystem). | Zum Ende der Sitzung |
11 Ihre Rechte
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie uns gegenüber Ihre Datenschutzrechte geltend machen. Ihre Anträge über die Ausübung Ihrer Rechte können schriftlich oder per E-Mail an die oben angegebene Anschrift oder direkt schriftlich oder per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten adressiert werden.- Sie haben das Recht, von uns Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten nach den Regeln von Art. 15 DSGVO (ggf. mit Einschränkungen nach § 9 LDSG) zu erhalten.
- Auf Ihren Antrag hin werden wir die über Sie gespeicherten Daten nach Art. 16 DSGVO berichtigen, wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind.
- Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Daten nach den Grundsätzen von Art. 17 DSGVO löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Einschränkungen nach § 10 LDSG) oder ein überwiegendes Interesse unsererseits (z. B. zur Verteidigung unserer Rechte und Ansprüche) dem nicht entgegenstehen.
- Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken.
- Ferner können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen, aufgrund dessen wir die Verarbeitung Ihrer Daten beenden. Dieses Widerspruchsrecht gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände Ihrer persönlichen Situation, wobei Rechte unseres Hauses Ihrem Widerspruchsrecht ggf. entgegenstehen können.
- Auch haben Sie das Recht, Ihre Daten unter den Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder sie einem Dritten zu übermitteln.
- Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
- Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
FAX: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle[at]lfdi.bwl.de